Nutzungsbedingungen für Containerlogistik und Abfalltransport

Geltungsbereich gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und ergänzender Vorschriften. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen activebinhire und dem Auftraggeber für die Bereitstellung von Containern sowie die logistische Abwicklung von Abfallströmen.

  1. 1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

    activebinhire erbringt Dienstleistungen der industriellen Abfalllogistik, insbesondere die Anlieferung, Bereitstellung, Abholung und Entsorgung von Containern für gewerbliche und industrielle Abfälle. Die Leistungen umfassen ausschließlich die logistische Steuerung und den Transport; die ordnungsgemäße Entsorgung in zertifizierten Anlagen erfolgt durch Dritte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abfallfraktionen gemäß §6 KrWG getrennt zu halten und die erforderlichen Nachweise zu führen.

  2. 2. Pflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bereitgestellten Abfälle den vereinbarten Fraktionen entsprechen und keine gefährlichen Stoffe im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) enthalten. Bei Verstößen haftet der Auftraggeber für Mehrkosten der Nachsortierung und Entsorgung. activebinhire behält sich vor, Container bei offensichtlicher Fehlbefüllung zurückzuweisen.

  3. 3. Haftung und Verantwortlichkeit

    activebinhire haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  4. 4. Dokumentations- und Nachweispflichten

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Begleitscheine, Übernahmescheine und Entsorgungsnachweise gemäß §46 KrWG sowie der Nachweisverordnung (NachwV) zu führen. activebinhire unterstützt durch Bereitstellung standardisierter Formulare und digitaler Schnittstellen. Die vollständige Dokumentation der Entsorgungskette obliegt dem Auftraggeber.

  5. 5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. activebinhire behält sich vor, bei Zahlungsrückständen die Leistung bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen.

  6. 6. Vertragsdauer und Kündigung

    Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern keine abweichende Befristung vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei wiederholten Verstößen gegen die Pflichten aus Ziffer 2 kann activebinhire den Vertrag fristlos kündigen.

  7. 7. Änderungen der Nutzungsbedingungen

    activebinhire behält sich vor, diese Bedingungen mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Der Auftraggeber wird per E-Mail oder auf dem Postweg informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die neuen Bedingungen als angenommen. Auf diese Zustimmungsfiktion wird in der Mitteilung hingewiesen.

  8. 8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von activebinhire in Freiburg im Breisgau. activebinhire ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

  9. 9. Kontakt für rechtliche Anfragen

    Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich an: activebinhire, John-Fiedler-Weg 12, Telefon: +49 (07641) 0694798, E-Mail: info@activebinhire.com. Die Kontaktdaten gelten auch für Zustellungen im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen.

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